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Rathaus Ober-Olm

Rathaus mit Wappen von Ober-Olm

Kirchgasse 7
55270 Ober-Olm
Deutschland

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Telefon: 0 61 36 / 80 40
Fax: 0 61 36 / 8 90 50

Rathaus

Ober-Olm TV

Auf unserem YouTube Kanal finden Sie in unregelmäßigen Abständen Live-Stream Übertragungen.

YouTube Kanal Ober-Olm

Änderung Rats- und Ausschusssitzungen

Informationen zur Änderung der öffentlichen Bekanntmachungen der Rats- und Ausschusssitzungen ab dem 01.01.2024.

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Ortsplan

Voransicht des Ortsplanes Ober-Olm

Ortsplan der Gemeinde Ober-Olm. Der Plan steht Ihnen als PDF zur Verfügung.

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VG Nieder-Olm

Logo der Verbandsgemeinde Nieder-Olm

Hier finden Sie das Angebot der Verbandsgemeinde Nieder-Olm.

VG Website

Bürgerfragen von A - Z

Parksituation

Ihr Kontakt zum zuständigen Ordnungsamt in Nieder-Olm: 

Frau Lea Krause
E-Mail:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

sowie die Rufnummer
0 61 36 / 691-13170

Mehr Infos

Partnerschaften

Besuchen Sie auch die Seiten unserer Partergemeinden:

www.ramonchamp.fr

www.schlossvippach.de

Feedback zum Einbahnstraßen-Feldversuch

Ausgehend von dem im Ausschuss für Verkehr erarbeiteten Maßnahmenkatalog des Verkehrskonzepts, sind seit dem 11. Dezember fünf Straßen in Ober-Olm zu Einbahnstraßen umgewidmet worden. Vorläufig für einen angedachten Zeitraum von sechs Monaten und mit dem Ziel, durch den nun in diesen zumeist sehr schmalen und steilen Straßen fehlenden Gegenverkehr mehr Sicherheit für alle unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer zu schaffen.
 
Wie bereits angekündigt, wird nun nach den ersten Testwochen eine Mailadresse freigeschaltet, an die Sie Anregungen, konstruktive Kritik (gern auch positive Erfahrungen) oder auch Verbesserungsvorschläge richten können. 
 
Schreiben Sie an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., wenn Sie Anlieger der Straßen Ameisengasse, Schmiedgasse, Zehnthofstraße, Obere Mahlgasse oder Grabenstraße sind, oder auch aus anderen Gründen verwertbare Aussagen zu der Einbahnstraßen-Regelung treffen können. Diese werden dann bis zum Ende des Feldversuchs im Ausschuss gesichtet, erörtert und gewichtet, um eine Entscheidungsgrundlage über das weitere Prozedere hinsichtlich der Fortführung der Regelung zu erhalten. 
Vielen Dank!
 
Britta Werner
Beigeordnete Verkehr & Umwelt